Retrozessionen in der Praxis: Implikationen für Privatbanken und Kunden

Praktischer Leitfaden: Retrozessionen als Incentive-Risiko steuern, Geschäftsmodelle sauber segmentieren, gerichtsfeste Offenlegung umsetzen, Verzichte und Repapering dokumentieren sowie Kundenanfragen operationalisieren.

21. Januar 20262 Min. LesezeitVon Amadeus Romeo
RetrozessionenSwiss Banking LawFederal Supreme CourtDisclosureClient Waiver
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Fokus und Zielsetzung#

Dieser Beitrag übersetzt die von Abegglen dargestellten dogmatischen Leitplanken und die bundesgerichtlichen Klarstellungen 2024 in praktische Handlungsfelder für Finanzinstitute und Kunden. Im Zentrum stehen Governance, Dokumentation und Umsetzungsfragen entlang der Geschäftsmodelle Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution Only.

Retrozessionen als Incentive- und Governance-Thema#

Abegglen macht deutlich, dass Retrozessionen nicht primär als Vergütungs- oder Bereicherungsproblem, sondern als Incentive- und Interessenkonfliktthema zu behandeln sind. Für Institute folgt daraus, dass Retrozessionen in die bestehenden Konflikt- und Vergütungsgovernance (Policies, Kontrollen, Schulungen) einzubetten sind, statt sie isoliert vertragsrechtlich zu betrachten.

Saubere Segmentierung der Geschäftsmodelle#

Die Rechtsprechung 2024 bestätigt nach Abegglen, dass Vermögensverwaltung, Anlageberatung und Execution Only nicht gleich zu behandeln sind. Praktisch bedeutet dies:

  • klare vertragliche und operative Trennung der Modelle;

  • Vermeidung von „Grauzonen-Setups“, in denen faktisch Ermessensspielräume bestehen, die formell als Execution Only bezeichnet werden;

  • konsistente Abbildung der Segmente in Kundenunterlagen, Offenlegungen und IT-Systemen.

Gerichtsfeste Offenlegung und Verzichtsarchitektur#

Abegglen zeigt, dass die bundesgerichtlich akzeptierte industrieübliche Offenlegung praktikabel ist, wenn sie sauber umgesetzt wird. Zentrale Umsetzungspunkte sind:

  • Prozentbandbreiten pro Produkt-/Anlagekategorie statt fondsgenauer Vorab-Information;

  • klare Erläuterung von Berechnungsbasis und Periodizität;

  • nachvollziehbare Dokumentation der «Eckwerte»;

  • Integration der Offenlegung entweder direkt in den Vertrag oder über eindeutig referenzierte Beilagen.

AGB, Repapering und rückwirkende Verzichte#

Die Anerkennung rückwirkender Verzichtsklauseln und die Qualifikation von Retrozessionsverzichten als nicht objektiv ungewöhnlich haben erhebliche praktische Relevanz. Für Institute folgt daraus:

  • Überprüfung bestehender AGB-Verzichtsklauseln auf Klarheit, Transparenz und Reichweite;

  • strukturiertes Repapering, wo ältere Klauseln den heutigen Anforderungen nicht genügen;

  • saubere Trennung zwischen vergangenheitsbezogenen und zukunftsgerichteten Verzichtselementen.

Umgang mit Kundenanfragen und Dokumentation#

Abegglen weist darauf hin, dass Kunden nach der Rechtsprechung jederzeit detailliertere Informationen verlangen können. Praktisch empfiehlt sich daher:

  • definierte Prozesse für Kundenanfragen zu Retrozessionen;

  • konsistente Antwortstandards;

  • Dokumentation von Anfragen und Antworten als Teil der Verzichts- und Konfliktakte.

Dies gewinnt insbesondere bei geschäftsgewandten Kunden Bedeutung, wenn später Treu-und-Glauben-Einwände erhoben werden.

Perspektive der Kunden#

Für Kunden ergibt sich aus Abegglens Analyse, dass ein Verzicht rechtlich tragfähig sein kann, wenn er informiert erfolgt. Zugleich sollten Kunden sich bewusst sein, dass fehlende Nachfragen trotz bestehender Informationsmöglichkeiten später gegen sie ausgelegt werden können.

Kernaussagen für die Praxis#

Zusammenfassend lassen sich aus Abegglens Beitrag folgende Praxisleitlinien ableiten:

  • Retrozessionen sind primär als Konflikt- und Incentive-Thema zu steuern.

  • Die Segmentierung der Geschäftsmodelle ist entscheidend.

  • Industrieübliche Bandbreiten-Offenlegung ist zulässig, wenn sie sauber dokumentiert ist.

  • AGB-Verzichte und Repapering sind aktiv zu managen.

  • Kundenanfragen sollten operationalisiert und dokumentiert werden.

References#

  • Abegglen pp. 2, 7–11

Regulatory notice#

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In dieser Serie

Retrozessionen

Teil 5 von 6
  1. 1
    Retrozessionen im Schweizer Recht: rechtliche Grundlagen
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    Retrozessionen: Timeline der Bundesgerichtspraxis und Rechtsfolgen
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    Wann ist ein Retrozessionsverzicht gültig? Anforderungen an die informierte Zustimmung
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    Verjährung von Retrozessionsansprüchen: quellenbeschränkte Notiz
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