Seit 2006 steht fest: Schweizer Banken müssen Retrozessionen an ihre Kunden herausgeben. Das Bundesgericht hat diesen Grundsatz in einer Reihe von Urteilen bestätigt und erweitert. Trotzdem haben die meisten betroffenen Anleger bis heute keinen Franken zurückerhalten.
Dieser Beitrag fasst die aktuelle Rechtslage zusammen, erklärt, warum die Rückforderung in der Praxis scheitert, und zeigt, wie Prozessfinanzierung dieses Ungleichgewicht korrigieren kann.
Was Retrozessionen sind#
Retrozessionen sind Rückvergütungen, die Banken von Fondsgesellschaften und anderen Produktanbietern erhalten — als Gegenleistung dafür, dass sie deren Produkte in Kundendepots einsetzen. Im Wesentlichen kassiert die Bank eine Provision auf das Vermögen, das sie für den Kunden verwaltet — zusätzlich zu den ohnehin verrechneten Gebühren.
Diese Provisionen fliessen nicht an den Kunden, sondern bleiben bei der Bank. In der Schweiz betrugen diese Zahlungen laut einer Studie allein im Jahr 2012 rund CHF 4,2 Milliarden.
Was das Bundesgericht entschieden hat#
Die Rechtslage ist eindeutig — und sie wurde in mehreren Urteilen geschärft:
BGE 132 III 460 (22. März 2006): Das Bundesgericht entschied erstmals, dass Vermögensverwalter verpflichtet sind, Retrozessionen an ihre Kunden herauszugeben. Grundlage ist Art. 400 Abs. 1 OR: Ein Beauftragter muss alles herausgeben, was ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zufliesst.
BGE 137 III 393 (29. August 2011): Das Gericht bestätigte, dass auch konzerninterne Rückvergütungen (sogenannte Bestandespflegekommissionen) herausgabepflichtig sind — nicht nur die Zahlungen von Drittanbietern.
BGE 4A_508/2016 (16. Juni 2017): Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre, nicht fünf. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Retrozession bei der Bank eingegangen ist.
BGE 144 IV 294 (14. August 2018): Ein Vermögensverwalter, der Retrozessionen nicht offenlegt und nicht herausgibt, macht sich der ungetreuen Geschäftsbesorgung nach Art. 158 StGB schuldig. Die Nichtherausgabe ist damit nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich relevant.
Warum trotzdem kaum jemand sein Geld zurückbekommt#
Die Rechtslage ist klar. Die Praxis ist es nicht.
Banken spielen auf Zeit. Die meisten Institute berufen sich auf Verzichtserklärungen, die sie nach 2006 in ihre Verträge aufgenommen haben. Ob diese Erklärungen wirksam sind, ist in vielen Fällen fraglich — das Bundesgericht verlangt, dass der Kunde über die konkrete Höhe des Verzichts informiert wurde. Viele Banken haben diese Schwelle nicht erreicht.
Die Durchsetzung erfordert juristische Expertise. Ein Anleger, der seine Retrozessionen zurückfordern will, muss die relevanten Vertragsunterlagen analysieren, die Höhe der geflossenen Retrozessionen beziffern (was die Mitwirkung der Bank erfordert) und im Streitfall ein Gerichtsverfahren führen. Das ist teuer, zeitaufwendig und komplex.
Das Kostenrisiko schreckt ab. Selbst bei einem berechtigten Anspruch trägt der Kläger das Risiko, bei einer Niederlage die Verfahrenskosten beider Seiten übernehmen zu müssen. Bei einem Streitwert von CHF 50'000 bis 500'000 kann das schnell fünf- oder sechsstellig werden. Dieses Risiko hält viele Anleger davon ab, ihre Ansprüche durchzusetzen — was den Banken in die Hände spielt.
Wie Prozessfinanzierung das Problem löst#
Prozessfinanzierung beseitigt das zentrale Hindernis: das Kostenrisiko.
Ein Prozessfinanzierer übernimmt sämtliche Kosten der Auseinandersetzung — Anwaltskosten, Gerichtskosten, Gutachterkosten — und trägt das volle Risiko. Scheitert der Fall, zahlt der Anleger nichts. Ist der Fall erfolgreich, erhält der Prozessfinanzierer einen vereinbarten Anteil der erzielten Rückforderung.
Dieses Modell, im Fachjargon «Non-Recourse» genannt, ist in der Schweiz seit 2004 zulässig, nachdem das Bundesgericht das bis dahin im Kanton Zürich geltende Verbot der Prozessfinanzierung für verfassungswidrig erklärt hat.
LegaFund AG hat sich auf genau diesen Anwendungsfall spezialisiert: die Durchsetzung von Retrozessionsansprüchen gegen Schweizer Banken, vollständig prozessfinanziert. Der Anleger gibt seinen Anspruch nicht ab, sondern behält ihn — LegaFund finanziert das Verfahren und partizipiert im Erfolgsfall.
Was betroffene Anleger jetzt tun können#
Jeder Anleger, der in den letzten zehn Jahren ein Vermögensverwaltungsmandat bei einer Schweizer Bank hatte, sollte prüfen, ob Retrozessionen geflossen sind und ob eine wirksame Verzichtserklärung vorliegt. Die Verjährungsfrist von zehn Jahren läuft.
Die Prüfung eines Anspruchs ist bei LegaFund kostenlos und unverbindlich. Die Durchsetzung erfolgt auf Non-Recourse-Basis — ohne Kostenrisiko für den Anleger.
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