FinIA und FinSA: Game Changer für Schweizer Treuhänder

Das Finanzinstitutsgesetz und das Finanzdienstleistungsgesetz verändern die regulatorische Landschaft für Treuhänder in der Schweiz grundlegend — mit direkten Auswirkungen auf Retrozessionspflichten.

10. März 20262 Min. LesezeitVon LegaFund AG
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Die Schweizer Treuhandindustrie war lange weitgehend unreguliert — abgesehen von den Geldwäschereibestimmungen. Das hat sich mit dem Finanzinstitutsgesetz (FinIA) und dem Finanzdienstleistungsgesetz (FinSA) grundlegend geändert. Ein Artikel von Sandrine Giroud und Matthias Gstoehl (LALIVE, Genf/Zürich) im STEP Journal analysiert die Konsequenzen.

Neue Aufsicht für Treuhänder#

Treuhänder, die in der Schweiz tätig sind, unterliegen seit Inkrafttreten der neuen Gesetze der Aufsicht durch die FINMA. Die wichtigsten Anforderungen:

  • Bewilligungspflicht: Treuhänder benötigen eine Lizenz für ihre Tätigkeit
  • Mindestkapital: CHF 100'000 einbezahltes Kapital oder Berufshaftpflichtversicherung
  • Organisation: Mindestens zwei qualifizierte Personen in der Geschäftsleitung
  • Prüfungspflicht: Jährliche Auditierung (mit möglicher Verlängerung auf vier Jahre)
  • Sitz in der Schweiz: Effektiver Verwaltungssitz muss in der Schweiz liegen

Die Retrozessions-Dimension#

Der Artikel hebt einen besonders kritischen Punkt hervor: Treuhänder haben eine gesetzliche Pflicht, Kickbacks und Retrozessionen von Banken und Vermögensverwaltern zurückzufordern.

Das Bundesgericht hat 2012 entschieden, dass Retrozessionen ohne gültige Verzichtserklärung an den Auftraggeber herauszugeben sind. 2017 bestätigte es eine zehnjährige Verjährungsfrist für solche Ansprüche.

Für Treuhänder bedeutet das: Wer diese Rückforderungen nicht geltend macht, setzt sich potenziellen Schadenersatzansprüchen und strafrechtlichen Sanktionen aus. Mit der verschärften Regulierung durch FinIA und FinSA steigt der Druck, proaktiv zu handeln.

Zunehmende Haftungsrisiken#

Die Kombination aus neuer Regulierung und gefestigter Bundesgerichts-Rechtsprechung zu Retrozessionen erzeugt ein wachsendes Haftungsrisiko:

  1. Zivilrechtlich: Treuhänder, die Retrozessionen nicht zurückfordern, können von Begünstigten auf Schadenersatz verklagt werden
  2. Strafrechtlich: Die Nichtherausgabe kann den Tatbestand der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 StGB) erfüllen
  3. Aufsichtsrechtlich: Die FINMA kann bei Verletzung der Sorgfaltspflichten eingreifen

Handlungsbedarf für Treuhänder und Anleger#

Treuhänder sollten ihre bestehenden Mandate auf nicht geltend gemachte Retrozessionsansprüche prüfen. Anleger mit Treuhandstrukturen in der Schweiz sollten ihre Treuhänder auf diesen Punkt ansprechen.

LegaFund unterstützt sowohl Treuhänder als auch Anleger bei der Durchsetzung von Retrozessionsansprüchen — ohne Kostenrisiko im Non-Recourse-Modell.

Den vollständigen STEP Journal-Artikel als PDF herunterladen →


Quelle: Sandrine Giroud & Matthias Gstoehl, «Game changer for Swiss trustees», STEP Journal, December 2017/January 2018.

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Regulatorischer Hinweis

Dieses Material dient ausschliesslich Informationszwecken und stellt keine Anlageberatung, kein Angebot und keine Aufforderung dar. Es richtet sich ausschliesslich an qualifizierte Anleger und ist nicht für US-Personen bestimmt.

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