In der Schweiz existiert ein Markt, der seit zwanzig Jahren auf seine Durchsetzung wartet: die Rückforderung von Retrozessionen. Das Bundesgericht hat die Anspruchsgrundlage in einer Serie von Urteilen gefestigt. Die Beträge sind erheblich — Schätzungen gehen von Milliarden aus. Und trotzdem hat ein Grossteil der betroffenen Anleger seine Ansprüche nie geltend gemacht.
Der Grund ist nicht rechtlicher, sondern ökonomischer Natur: Die Durchsetzung ist für den Einzelnen zu teuer und zu riskant. Genau hier setzt die Prozessfinanzierung an — ein Instrument, das in der Schweiz seit 2004 zugelassen ist, aber im Kontext der Retrozessionen bisher kaum eingesetzt wird.
Die Asymmetrie des Rechtswegs#
Ein Anleger, der CHF 150'000 an Retrozessionen zurückfordern will, steht einer Bank gegenüber, die über unbegrenzte juristische Ressourcen verfügt. Die Bank hat keinen Anreiz, den Anspruch freiwillig zu regulieren — im Gegenteil: Jeder Monat, in dem der Anleger nicht klagt, ist für die Bank ein Monat, in dem sie das Geld behält.
Die Verfahrenskosten — Anwalt, Gericht, Gutachter — können schnell CHF 30'000 bis 80'000 erreichen, je nach Instanzenzug. Das Risiko einer Niederlage umfasst neben den eigenen auch die gegnerischen Kosten. Für die meisten Anleger ist das eine Wette, die sie rational nicht eingehen.
Das Resultat: Berechtigte Ansprüche verjähren. Die Banken profitieren von der Durchsetzungslücke.
Was Prozessfinanzierung leistet#
Prozessfinanzierung löst diese Asymmetrie, indem sie das Kostenrisiko vom Anspruchsinhaber auf einen Dritten verlagert.
Im Non-Recourse-Modell übernimmt der Prozessfinanzierer sämtliche Kosten des Verfahrens. Scheitert der Fall, trägt der Finanzierer den Verlust. Gelingt die Durchsetzung, erhält er einen vereinbarten Anteil der erzielten Summe. Der Anleger behält den Rest — und hat zu keinem Zeitpunkt ein eigenes Kostenrisiko getragen.
Dieses Modell hat eine disziplinierende Wirkung auf alle Beteiligten:
- Der Prozessfinanzierer prüft den Fall intensiv vor der Übernahme, weil er sein eigenes Kapital riskiert. Nur Fälle mit substanziellen Erfolgsaussichten werden finanziert.
- Der Anleger erhält Zugang zum Recht, der ihm sonst aus finanziellen Gründen verwehrt wäre.
- Die Bank kann nicht mehr darauf setzen, dass der Anleger aus Kostengründen aufgibt.
Die Schweizer Rechtsgrundlage#
Das Bundesgericht hat 2004 das im Kanton Zürich bis dahin geltende Verbot der Prozessfinanzierung für verfassungswidrig erklärt (BGE 131 I 223). Seitdem ist die gewerbliche Prozessfinanzierung in der Schweiz zulässig.
Der Bundesrat stellte 2013 in seinem Bericht zum kollektiven Rechtsschutz fest, dass die Prozessfinanzierung «ein grundsätzlich geeignetes, aber noch zu wenig verbreitetes Instrument zur Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes» sei. Er schlug vor, Gerichte zu einer Informationspflicht über die Möglichkeit der Fremdfinanzierung zu verpflichten.
Die Kombination aus gefestigter Bundesgerichts-Rechtsprechung zu Retrozessionen und der Zulässigkeit der Prozessfinanzierung schafft ein Umfeld, in dem beide Instrumente zusammenwirken können: Das Recht auf Herausgabe existiert seit 2006. Die Möglichkeit, es durchzusetzen ohne eigenes Kostenrisiko, existiert seit 2004. Dass beides bisher kaum zusammengeführt wurde, ist die eigentliche Marktlücke.
Prozessfinanzierung vs. Abtretungsmodell#
Es gibt verschiedene Ansätze, Retrozessionsansprüche für Anleger durchzusetzen. Die beiden wichtigsten sind:
Abtretungsmodell: Der Anleger tritt seinen Anspruch an ein spezialisiertes Unternehmen ab. Dieses führt den Prozess im eigenen Namen und auf eigenes Risiko. Der Anleger erhält einen fixen Anteil der erzielten Summe, hat aber keinen Einfluss mehr auf die Prozessführung.
Prozessfinanzierungsmodell (Non-Recourse): Der Anleger behält seinen Anspruch. Der Prozessfinanzierer finanziert das Verfahren und übernimmt das Kostenrisiko, hat aber keinen Anspruch auf die Forderung selbst. Im Erfolgsfall wird der Erlös geteilt. Der Anleger bleibt Partei des Verfahrens.
LegaFund verfolgt das Prozessfinanzierungsmodell. Der Anleger bleibt Inhaber seines Anspruchs und behält die Kontrolle. Die Finanzierung erfolgt non-recourse — kein Kostenrisiko, keine Vorauszahlungen, kein Abtretungserfordernis.
Die Rolle der Digitalisierung#
Ein Punkt, der in der Debatte um Retrozessionen häufig übersehen wird: Die Durchsetzung dieser Ansprüche ist nicht nur ein juristisches, sondern auch ein operatives Problem. Die Identifikation der geflossenen Retrozessionen, die Analyse der Verzichtserklärungen, die Bezifferung der Ansprüche — all das erfordert die systematische Verarbeitung grosser Mengen an Vertragsdaten, Kontoauszügen und Fondsunterlagen.
Technologie kann diesen Prozess erheblich beschleunigen und skalierbarer machen. Was heute Wochen manueller Arbeit erfordert, lässt sich mit datengetriebenen Analyse-Tools auf einen Bruchteil der Zeit reduzieren. Das senkt die Kosten der Durchsetzung — und macht auch kleinere Ansprüche wirtschaftlich verfolgbar.
LegaFund hat mit NeuraPay eine eigene Technologieplattform für das Forderungsmanagement entwickelt, die diese operative Seite der Anspruchsdurchsetzung unterstützt. Die Verbindung von juristischer Prozessfinanzierung mit technologiegestützter Fallanalyse ist ein Ansatz, der in der Schweiz bisher einzigartig ist.
Ausblick#
Die Bundesgerichts-Rechtsprechung ist gefestigt. Die Verjährungsfrist beträgt zehn Jahre. Die Beträge sind erheblich. Und das zentrale Durchsetzungshindernis — das Kostenrisiko — lässt sich durch Prozessfinanzierung vollständig eliminieren.
Es gibt wenige Rechtsgebiete, in denen die Ausgangslage so klar ist und die Durchsetzungslücke so gross. Für Anleger, die in den letzten zehn Jahren ein Vermögensverwaltungsmandat bei einer Schweizer Bank hatten, lohnt sich die Prüfung — zumal sie kostenlos und unverbindlich möglich ist.
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